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Kündigung von Prämiensparverträgen

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Kündigung eines Prämiensparvertrags: Klägerin erhält Recht auf Fortbestand.
Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines unbefristeten Prämiensparvertrags wird in einem Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und einer Beklagten verhandelt. Der streitgegenständliche Vertrag aus dem Jahr 2005 beinhaltet eine Prämienstaffel, bei der die höchste Prämienstufe nach dem 15. Sparjahr erreicht wird und bis zum 25. Sparjahr gleichbleibend ist. Die Beklagte kündigte den Vertrag nach 15 Sparjahren unter Berufung auf ihre AGB ordentlich zum 16.01.2021. Das Amtsgericht gab den Anträgen der Klägerin auf Feststellung des Fortbestands des Vertrags und Schadensersatz statt. Die Beklagte legte daraufhin Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde. Ein objektiver Empfänger der AGB konnte die Prämienstaffel so verstehen, dass bis zum 25. Sparjahr keine ordentliche Kündigung erfolgen kann. Ein konkludenter Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum 25. Sparjahr greift somit. Das Amtsgericht hat nicht die Entscheidung des BGH verkannt und auch keine Mindestlaufzeit angenommen. Die Formulierung der Prämienstaffel schließt eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der 25 Sparjahre konkludent aus. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Eine Revision wurde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

LG Mühlhausen – Az.: 1 S 37/21 – Urteil vom 08.03.2023

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt vom 26.03.2021, Az. 1 C 518/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten im Wesentlichen um die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines unbefristeten Prämiensparvertrages durch die Beklagte nach Ablauf von 15 Sparjahren.

Der streitgegenständliche Prämiensparvertrag vom 16.06.2005 weist eine Prämienstaffel vom 3. – 25. Sparjahr aus, wobei die höchste Prämienstufe von 50 % ab dem 15. Sparjahr erreicht wird und für die weiteren einzelnen Sparjahre jeweils bis zum 25. Sparjahr die Prämienstufe gleichbleibend mit 50 % angegeben ist (Anlage K1, Bl. 11f. d.A.).

Diesen Vertrag kündigte die Beklagte am 23.09.2020 unter Berufung auf ihre unstreitig einbezogenen AGB Nr. 26 ordentlich zum 16.01.2021.

Im Übrigen wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.

Das Amtsgericht hat mit am 01.04.2021 zugestellten U[…]


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