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Impfschaden Corona-Impfung – Schadensersatz und Schmerzensgeld

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Impf-Aufklärung vor Gericht: Kläger fordert Schmerzensgeld für verstorbenen Vater
Ein Mann verklagt einen Arzt, da er behauptet, sein Vater sei vor den durchgeführten Corona-Impfungen nicht ausreichend aufgeklärt worden. Der Vater des Klägers verstarb im September 2022, und der Kläger ist sein Alleinerbe. Der Vater erhielt insgesamt drei Impfungen: zwei mit AstraZeneca und eine Booster-Impfung mit Moderna. Der Kläger verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens 22.500 Euro und die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.

Der Beklagte behauptet, er habe den Vater des Klägers bei den Terminen aufgeklärt und er habe sich nach einem ersten Gespräch freiwillig für die Impfung entschieden. Der Kläger hingegen wirft dem Beklagten vor, unzureichende Aufklärung geleistet und seinem Vater Todesangst eingeflößt zu haben.

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. Es wird festgestellt, dass der Kläger vom Beklagten keine Schmerzensgeldzahlung verlangen kann, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Selbst im Falle einer nicht wirksamen Einwilligung des Vaters des Klägers liegen die Voraussetzungen für das Entstehen eines Schmerzensgeldanspruchs nicht vor. Der Kläger konnte zudem keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Impfungen nachweisen.

LG Ravensburg 3. Zivilkammer – Az.: 3 O 1/23 – Urteil vom 16.03.2023
In diesem Fall sind mehrere Rechtsbereiche betroffen:

Arzthaftungsrecht: Dieser Bereich des Zivilrechts befasst sich mit der Haftung von Ärzten für ihre medizinischen Behandlungen. Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob der Arzt den Vater des Klägers angemessen über die Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Impfungen aufgeklärt hat und ob möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt.
Schmerzensgeldrecht: Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden, die durch Verletzungen oder Schmerzen entstanden sind. In diesem Fall möchte der Kläger Schmerzensgeld für seinen verstorbenen Vater geltend machen. Es müsste geklärt werden, ob die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch gegeben sind und ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Tod des Vaters besteht.
Erbrecht: Der Kläger ist der Alleinerbe seines verstorbenen Vaters. Im Rahmen des Erbrechts tritt der Kläger in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche.
Vertragsrecht: […]


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