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Verkehrsunfall – Vollbremsung zum vermeintlichen Schutz eines Fuchses

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Klägerin fordert weiteren Schadensersatz nach Verkehrsunfall – Beklagte weist Forderung ab
Nach einem Verkehrsunfall in G im April 2021 fordert die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 3.034,59 € von der Beklagten. Die Klägerin, die zur Unfallzeit wegen eines Fuchses gebremst hatte, wirft der Beklagten vor, zu wenig Abstand gehalten und dadurch den Unfall verursacht zu haben. Die Beklagte hat bereits 2/3 des Schadens reguliert und lehnt weitere Zahlungen ab. Die Parteien streiten über den genauen Unfallhergang. Die Klägerin stützt ihre Ansprüche auf ein Sachverständigengutachten, das den Schaden an ihrem Fahrzeug mit 9.103,78 € beziffert. Neben den Reparaturkosten entstanden ihr auch Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten und Kosten für einen Zulassungsdienst. Die Beklagte weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Klägerin selbst einen relevanten Anteil an dem Unfallgeschehen habe und deshalb nur zu 2/3 haftbar sei. Die Parteien haben bereits mehrere Schriftsätze eingereicht und Zeugen gehört. Das Gericht muss nun über die Klage entscheiden. […]

AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 130/22 – Urteil vom 16.09.2022

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.034,59 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfallgeschehen geltend.

Verkehrsunfall – Vollbremsung zum vermeintlichen Schutz eines Fuchses: Unfall wegen zu geringem Abstand: Klägerin fordert volle Regulierung des Schadens durch Beklagtenfahrzeug-Fahrerin(Symbolfoto: kimonofish/Shutterstock.com)

Gegenstand war der Verkehrsunfall vom 19.04.2021 gegen 11.45 Uhr in G auf der M-Straße, Höhe Hausnummer ZZ. Zum Unfallzeitpunkt fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrzeug, Skoda Fabia, amtl. Kennzeichen XYZ auf der M-Straße in G. Dahinter befand sich die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs, amtl. Kennzeichen ZYX, AT. Aufgrund eines F[…]


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