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Sturz aus Nahverkehrszug – Schadensersatzansprüche

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Sturz aus Zug: Klägerin scheitert mit Schadensersatzansprüchen gegen Bahnunternehmen.
Nach einem Sturz aus einem Nahverkehrszug fordert eine Frau Schadensersatzansprüche gegen ein Bahnunternehmen. Der Unfall ereignete sich am 18. Februar 2022 am Hauptbahnhof L, als die Frau aus einem Zug der S-Bahn Linie S00 ausstieg und aufgrund einer Stufe zwischen Zug und Bahnsteig stürzte. Die Klägerin gibt an, dass sie aufgrund des Fehlens von Stufen bei früheren Fahrten nicht mit einer solchen gerechnet habe. Sie macht geltend, dass das Unternehmen sie hätte warnen müssen. Das Gericht sieht das anders und weist die Klage ab. Die Klägerin habe ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigt und hätte sich auf mögliche Stolperstellen einstellen müssen. Das Bahnunternehmen sei nicht dazu verpflichtet gewesen, vor der Stufe zu warnen. Die Klägerin erhält somit keine Schadensersatzansprüche.

LG Köln – Az.: 15 O 185/22 – Urteil vom 15.09.2022

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags.
Tatbestand
(Symbolfoto: Damiano Buffo/Shutterstock.com)

Die Klägerin macht nach einem Sturz aus einem Nahverkehrszug Schadensersatzansprüche geltend, zunächst gegen die Beklagte zu 1., sodann die Beklagte zu 2.

Die Klägerin fuhr am 18.02.2022 vom Bahnhof G mit einem Zug (S-Bahn Linie S00) der Beklagten zu 2. zum L Hauptbahnhof, wo der Zug mit mindestens sechs Minuten Verspätung abweichend an Gleis 2 hielt. Beim Verlassen des Zuges stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch des linken Oberarms (Humerus-Kopf-Fraktur links) zu.

Die anwaltlich in Anspruch genommene Beklagte zu 2., ließ durch die sachbearbeitende Beklagte zu 1. mit Schreiben vom 15.03.2022, in dem auf die Bearbeitung im Auftrag der E AG hingewiesen ist, eine Haftung ablehnen.

Die Klägerin ist der Ansicht, durch die Inanspruchnahme der Beklagten zu 2. liege kein Parteiwechsel, sondern eine Rubrumsberichtigung vor.

Die Klägerin behauptet, zu dem Sturz sei es gekomme[…]


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