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Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Pferdetritts

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Klägerin erhält Schadensersatz nach Pferdeunfall.
Eine Frau hat nach einem Pferdeunfall Ansprüche gegen die Halterin des anderen Pferdes geltend gemacht. Die Klägerin behauptet, das Pferd der Beklagten habe sie getreten und schwere Verletzungen verursacht. Die Beklagte bestreitet dies jedoch und behauptet, die Klägerin könne auch durch ihr eigenes Pferd verletzt worden sein. Das Gericht entschied, dass die Klägerin ein Schmerzensgeld von 4.000,00 EUR und einen Schadensersatz von insgesamt 5.850,00 EUR erhalten soll. Dabei sei es zur Überzeugung der Kammer gekommen, dass das Pferd der Beklagten tatsächlich die Verletzungen der Klägerin verursacht hat. Die Beklagte konnte keinen Sachverhalt beweisen, der auf ein Mitverschulden der Klägerin hinweist. Die Klägerin erhält unter anderem Schadensersatz für die medizinische Behandlung und die Versorgung ihres Pferdes sowie eine Unkostenpauschale. Die Beklagte muss auch die Anwaltskosten der Klägerin tragen.

LG Köln – Az.: 15 O 10/22 – Urteil vom 12.09.2022

Pferdeunfall: Klägerin erhält Schmerzensgeld und Schadensersatz von 5.850,00 EUR. Gericht überzeugt von Schuld der Beklagten. Anwaltskosten ebenfalls zu tragen. (Symbolfoto: Rolf Dannenberg /Shutterstock.com)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 EUR zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 16.09.2021 in W. zu ersetzen hat, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagte 44%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Die Klägerin macht Ansprüche wegen der Verletzung durch ein Pferd geltend.

Die Klägerin behauptet, am 16.09.2021 habe ihr […]


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