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Verkehrsunfall – Ausfall der Ampelanlage während des Abbiegevorgangs

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Verkehrsunfall mit ausgefallener Ampelanlage: Klägerin erhält nur teilweise Schadensersatz.
Im Oktober 2020 ereignete sich in L. ein Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin mit ihrem PKW S. von einem Omnibus hinten rechts angefahren wurde. Die Ampelanlage war zum Zeitpunkt des Unfalls ausgefallen. Die Klägerin verlangte Schadensersatz in Höhe von 7.046,19 €, den das Landgericht ihr auch zusprach. Die Beklagten legten Berufung ein und argumentierten, dass die Klägerin den Unfall hätte vermeiden können. Das Berufungsgericht gab der Berufung teilweise statt und wies darauf hin, dass die Klägerin den Unfall als Idealfahrer hätte vermeiden können, indem sie aus dem Ausfall des Ampellichts der Fußgängerampel auf eine Fehlfunktion der Ampelschaltung geschlossen und den Abbiegevorgang abgebrochen hätte. Die Klägerin erhält somit nur noch einen Schadensersatz von 80 %, da sie die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs nicht zurückstellen konnte. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 7 U 201/21 – Urteil vom 20.09.2022

Verkehrsunfall mit ausgefallener Ampelanlage: Klägerin erhält nur teilweise Schadensersatz. Berufungsgericht entscheidet: Unfall hätte vermeidbar sein können. (Symbolfoto: Shotmedia/Shutterstock.com)

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. November 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.536,95 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2021 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug tragen die Klägerin 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 75 %. Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zu 20 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 % zur Last.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, welcher sich am 30. Oktober 2020 in L. ereignete.

Die Klägerin befuhr mit ihrem PKW S. gegen […]


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