Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schädlingsbekämpfung in Mietwohnung: Mieter oder Vermieter zuständig?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

In den heimischen vier Wänden möchte der Mensch sich wohlfühlen. Bedauerlicherweise kann Ungeziefer, welches für gewöhnlich als Schädling wahrgenommen wird, dieses Wohlbehagen empfindlich stören. Eines haben hierbei sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter und Vermieter gemeinsam. Die Schädlinge müssen bekämpft werden. Anders als bei Eigentümern stellt sich jedoch bei einem Mietvertragsverhältnis die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter für die Schädlingsbekämpfung zuständig ist. Überdies ist auch die Frage, welche Kosten mit der Schädlingsbekämpfung einhergehen, überaus interessant.
Die Schädlinge müssen umgehend bekämpft werden
In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung in der Mietwohnung, es sei denn, er kann beweisen, dass der Mieter selbst die Schuld am Befall trägt. Der Vermieter kann jedoch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung vom Mieter zurückfordern, wenn er glaubhaft darlegen und beweisen kann, dass der Mieter die Ursache des Befalls ist. (Symbolfoto: hedgehog94/Shutterstock.com)

Von Motten über Wespen bis zu Ratten werden Schädlinge von dem Menschen als überaus unangenehm empfunden. Die tierischen ungebetenen Gäste befinden sich für gewöhnlich auf der Nahrungssuche und scheuen dabei oftmals auch nicht die heimischen vier Wände des Menschen. Neben dem Effekt, dass die Menschen die Schädlinge als unangenehm wahrnehmen, können Schädlinge auch Krankheiten übertragen und für den Menschen gefährlich werden. Aus diesem Grund sollte der Mensch nicht zögern und sich direkt der Schädlingsbekämpfung zuwenden. Es gibt hierbei jedoch, abhängig von der Art des Schädlings, durchaus einige Kriterien zu beachten. Aus diesem Grund sollte sich ein professioneller Schädlingsbekämpfer mit der Thematik befassen und diese Aufgabe übernehmen.

Die gängigen Schädlinge, die sich im Haus eines Menschen wiederfinden können, sind unter anderem Insekten, Bettwanzen, Wespen (im schlimmeren Fall sogar ein ganzes Wespennest), Flöhe und Schädlinge im Holz. Die gängigen Schädlinge, die seltener im Haus zu finden sind, unter anderem Ratten,  Marder und Tauben.
Wer trägt die Kosten für die Bekämpfung der Schädlinge in einem Mietvertragsverhältnis?
Die rechtliche Gr[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv