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Kreisverkehr – Voraussetzungen für Vorfahrtsberechtigung

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Keine Schuld der Klägerin bei Verkehrsunfall im Kreisverkehr.
Das Oberlandgericht hat entschieden, dass der Unfall allein durch einen erheblichen Verstoß des Beklagten gegen die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr verursacht wurde. Die Klägerin hat sich bei ihrem Einfahren in den Kreisverkehr an die Vorfahrtsregeln gehalten und durfte sich darauf verlassen, dass andere Fahrzeuge ihr Vorfahrtsrecht beachten würden. Der Beklagte hat jedoch die Mittelinsel überfahren und war mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Ein Sachverständiger bestätigte die Angaben der Klägerin und eines neutralen Zeugen. Die Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben, da die von dem Pkw der Klägerin ausgehende Betriebsgefahr hinter dem erheblich schuldhaften Verhalten des Beklagten vollständig zurücktrat. Die Klägerin trifft kein Schuldvorwurf und musste auch keine weitere Blickzuwendung nach links vornehmen. Der Beklagte muss die volle Verantwortung für den Unfall tragen.

OLG Koblenz – Az.: 12 U 917/22 – Beschluss vom 22.09.2022

1. Der Senat beabsichtigt die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12.05.2022, Az. 10 O 363/21, gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung einer Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

2. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.10.2022.
Gründe
Das Landgericht hat der Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung in erkanntem Umfang stattgegeben.

Keine Schuld der Klägerin bei Verkehrsunfall im Kreisverkehr. Das Oberlandgericht entschied zugunsten der Klägerin aufgrund erheblichen Verstoßes des Beklagten gegen die Vorfahrtsregeln. (Symbolfoto: marekusz/Shutterstock.com)

Das Landgericht ist nach durchgeführter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkehrsunfall allein von dem Beklagten zu 1. durch einen erheblichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1a StVO (“Vorfahrt im Krei[…]


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