OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 127/22 – Beschluss vom 19.09.2022
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts K. – Rechtspfleger – vom 17. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Die der Beteiligten zu 3 in der Beschwerdeinstanz entstandenen Auslagen fallen der Beteiligten zu 1 zur Last. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert wird auf 766.937,82 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligte zu 1. ist Eigentümerin des im Eingang des Beschlusses bezeichneten Grundstücks. In Abteilung III des Grundbuchs war unter der lfd. Nr. 18 seit dem 29. Oktober 1996 eine brieflose Grundschuld über 1.500.000 DM (766.937,82 €) mit 15% Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 12 % für die W. H. Aktiengesellschaft eingetragen. Deren Rechtsnachfolgerin ist seit dem 29. August 2003 die D. P. Aktiengesellschaft.
Mit Schreiben vom 19. Juli 2021, bei Gericht eingegangen am 23. Juli 2021, beantragte die Beteiligte zu 2 die Eintragung einer Teilabtretung betreffend eines nachrangigen Teilbetrags der Grundschuld i.H. von 230.000 € zzgl. Zinsen zu ihren Gunsten. In der dem Antrag beigefügten notariell beglaubigten Abtretungsurkunde vom 21. März 2019, in der die FMS durch die S. GmbH (im Folgenden: S.) vertreten wird und die auch eine Eintragungsbewilligung enthält, ist Bezug genommen auf einen notariellen Grundschuldabtretungsvertrag vom 04. März 2016, wonach die D. P. AG die Grundschuld an die FMS abgetreten und deren Eintragung als neue Gläubigerin in das Grundbuch bewilligt hat. Nach Aufforderung durch das Grundbuchamt wurde eine notariell beglaubigte Vollmachtsurkunde der S., der Vertreterin der FMS, vorgelegt sowie eine beglaubigte Abschrift des Grundschuldabtretungsvertrages vom 04. März 2016 nachgereicht.
Am 16. August 2021 erfolgten im Grundbuch in Abteilung III zu Ziff. 18 folgende Eintragungen: Unter Umstellung auf Euro ist nebenstehendes Recht geteilt in: Ziff. 18.1. 536.937,82 € vorrangiges Grundpfandrecht, Ziff. 18.2. 230.000 € nachrangiges Grundpfandrecht. Zu Ziffer 18.2. erfolgte folgende Eintragung: „230.000 € abgetreten mit den Zinsen seit dem 29.10.1996 und der Nebenleistung an die C. AG“ (Beteiligte zu 2).
Am 24. November 2021 erfolgte in Abteilung II die Eintragung, dass die