Gericht weist Klage ab: Vorschäden machen Ersatzanspruch nach Verkehrsunfall ungültig.
Dieses Gerichtsurteil hat entschieden, dass ein Kläger keinen ersatzfähigen Schaden geltend machen kann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bereits mehrere Vorschäden aufweist. Es sei Sache des Klägers, den Nachweis zu erbringen, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich durch den Unfall verursacht wurde und nicht auf Vorschäden zurückzuführen ist. Der Kläger müsse daher detailliert darlegen, welche Reparaturmaßnahmen bei den Vorschäden durchgeführt wurden und wie diese durchgeführt wurden. Ein unzureichender Vortrag führe dazu, dass der Kläger seinen Anspruch nicht geltend machen könne. Die Klage wurde in diesem Fall abgewiesen, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass der geltend gemachte Schaden durch den Unfall verursacht wurde.
OLG Koblenz – Az.: 12 U 1069/22 – Beschluss vom 06.10.2022
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 03.06.2022, Az. 5 O 32/21, gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.10.2022.
Gründe
Das Landgericht hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen.
Mit dem Landgericht ist der Senat der Überzeugung, dass es dem Kläger nicht gelungen ist, einen ersatzfähigen Schaden, der auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist, belastbar darzulegen. Hierbei ist entscheidend, dass das Fahrzeug des Klägers zum Unfallzeitpunkt bereits dreimal (November 2016, September 2017, November 2018) in Verkehrsunfäll[…]