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Gleicher Stundenlohn für geringfügig Beschäftigte wie Vollzeitbeschäftigte

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch beim Stundenlohn im Minijob. Geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf denselben Lohn wie ihre Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, nachdem ein Rettungsdienstleister seinen Mitarbeitern unterschiedliche Stundensätze zahlen wollte.

Minijobber haben somit Anspruch auf denselben Lohn wie eine in derselben Firma beschäftigte Vollzeitkraft, sofern sie die gleiche Qualifikation und identische Tätigkeit haben. Arbeitgeber dürfen geringfügig Beschäftigten also keine Abstriche beim Stundenlohn machen, da dies diskriminierend wirkt und gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. So etwas wie einen Maximallohn gibt es bei Minijobs im Umkehrschluss nicht

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Gleiche Arbeit – gleicher Lohn.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte (Symbolfoto: PhotographyByMK/Shutterstock.com)

Diese Maxime sollte doch genau genommen für jeden Arbeitgeber in Deutschland gelten, doch bedauerlicherweise sieht die gängige Praxis ein wenig anders aus. Gerade im Vergleich der Teilzeit- sowie auch Vollzeitkräfte gibt es einen gravierenden Unterschied, obgleich doch alle Arbeitnehmer die gleiche Arbeit verrichten. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr jedoch eine Entscheidung gefällt, von welcher insbesondere die Minijobber sowie auch Teilzeitkräfte sehr stark profitieren können.

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben Teilzeitkräfte sowie auch Minijobber einen Anspruch darauf, für die gleiche Arbeit auch einen gleichen Arbeitslohn zu erhalten. Die gängige Praxis, dass Teilzeitkräfte sowie auch Minijobber im Vergleich zu Vollzeitkräften schlechter bezahlt werden, ist laut BAG so nicht rechtmäßig.
Anspruch auch für Teilzeitkräfte gegeben
Das BAG hat ein Urteil gesprochen, in welchem vornehmlich die Teilzeitkräfte sowie Minijobber ausdrücklich berücksichtigt wurden. Hierbei handelt es sich um eben jene Arbeitskräfte, welche in der gängigen Praxis einen geringeren Lohn als Vollzeitkräfte erhalten. Die meisten Arbeitgeber begründen diesen Umstand damit, dass mit Vollzeitkräften der Arbeitsbetrieb in dem Unternehmen erheblich besser geplant werden kann.

Diese Argumentation[…]


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