Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzensgeld bei Schockschaden

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Eine schlechte Nachricht kann bei Menschen einen Schock auslösen. Insbesondere dann, wenn nahe Verwandte schwere Verletzungen zum Opfer fallen, ist der Schock bei den Angehörigen nicht selten besonders groß. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Gemütszustand der Angst, welche Menschen aus den unterschiedlichsten Situationen heraus empfinden können. Den wenigsten Menschen ist jedoch der Umstand bekannt, dass ein derartiger Schock auch psychische Beeinträchtigen und Schäden verursachen können. Unter ganz bestimmten Umständen kann sich daraus sogar ein Schmerzensgeldanspruch heraus ergeben.

Mit der Frage, ob Menschen aus einem Schockschaden heraus einen Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Schädiger ableiten können, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits befasst und auch ein entsprechendes Grundsatzurteil gesprochen.
Der BGH bejaht den Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schockschaden unter ganz bestimmten Bedingungen
Das Schmerzensgeld bei einem Schockschaden bezieht sich auf eine finanzielle Entschädigung, die an eine Person gezahlt wird, die aufgrund eines psychischen oder emotionalen Traumas Schmerzen oder Leid erlitten hat. Der Schaden muss durch ein Ereignis verursacht worden sein, das über das normale Maß hinausgeht. (Symbolfoto: Jacktamrong/Shutterstock.com)

Dem reinen Grundsatz nach hat der BGH den Anspruch einer geschädigten Person mit Schockschaden gegenüber dem Schädiger bejaht. Hierfür wurde eigens ein Grundsatzurteil auf höchstrichterlicher Ebene vonseiten des BGH gesprochen, welches Beteiligten eines Unfalls ebenfalls einen Anspruch auf Schmerzensgeld zuspricht. Zwar haben diese Personen, welche nicht unmittelbar an einem Unfall beteiligt gewesen sind, dem reinen Grundsatz nach keinem Anspruch auf Schmerzensgeld. Der BGH sagt jedoch in seinem Grundsatzurteil, dass diese Personen ausdrücklich den Drittschaden nicht geltend machen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass ein Schockschaden ebenfalls einen gesundheitlichen Schaden verursachen kann. Dementsprechend wurden die betroffenen Personen sehr wohl laut Ansicht des BGH in ihrer Gesundheit verletzt, woraus sich dann der Anspruch auf Schmerzensgeld heraus ergibt. Dieser Anspruch ist jedoch laut Ansicht des BGH an gewisse Kriterien geknüpft.
Die […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv