Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kann Deliktsgrund durch Anerkenntnisurteil festgestellt werden

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG Erfurt – Az.: 5 C 807/21 – Urteil vom 06.07.2022
Zusammenfassung
Gericht weist Klage von Wohnungsbaugesellschaft gegen ehemaligen Hausverwalter ab
Die Schadensersatzklage einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen ehemaligen Hausverwalter wurde von einem Gericht in Deutschland abgewiesen. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte bei Gericht eine Klage eingereicht, in der sie behauptete, der ehemalige Verwalter habe während seiner Zeit als Hausverwalter vorsätzlich eine Zahlung in Höhe von 8 000 Euro vom WEG-Konto der Gesellschaft auf sein persönliches Konto überwiesen. Der ehemalige Verwalter hatte die Haftung bereits in einem früheren Gerichtsverfahren anerkannt. Die Wohnungsbaugesellschaft reichte jedoch eine gesonderte Klage ein und erklärte, sie habe das frühere Urteil nicht vollstrecken können, da der Beklagte inzwischen für insolvent erklärt worden sei. Das Gericht lehnte die neue Klage ab und verwies darauf, dass das frühere Urteil eine angemessene Wiedergutmachung darstelle.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (Objekt „R “ in E) und beansprucht in dieser Eigenschaft gegenüber dem zwischenzeitlich in Insolvenz befindlichen und als vormaligem Verwalter tätigen Beklagten die Feststellung, dass ein bereits titulierter, zur Insolvenztabelle angemeldeter und festgestellter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 8.000,00 Euro (zzgl. Zinsen und Kosten) aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrührt.

Dem liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber der Klägerin führte der Beklagte keine Treuhandkonten, sondern aufgrund einer durch die Klägerin erteilten Alleinverfügungsberechtigung ein „WEG-Konto Instandhaltungsrücklage“ bei der Deutschen Kreditbank AG. Hierauf hatte nur der Beklagte, nicht aber die Klägerin Zugriffsberechtigung.

Mit Schreiben vom 22.09.2020 teilte der nunmehrige Prozessbevollmächtigte der Beklagten mit, dass Hausgelder und insbesondere die Instandhaltungsrücklage bei oberflächlicher Prüfung nicht mehr vorhanden seien. Dies betrifft insbesondere den als Forderung zur Insolvenztabelle angemel[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv