Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Strafe und Entziehung der Fahrerlaubnis

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

BayObLG – Az.: 202 StRR 119/22 – Beschluss vom 23.12.2022

I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 08.09.2022 mit den Feststellungen aufgehoben.

II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere (kleine) Strafkammer des Landgerichts Würzburg zurückverwiesen.
Zusammenfassung
Urteil wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen aufgehoben und zur neuen Verhandlung verwiesen.

Das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 8. September 2022 wurde auf die Revision des Angeklagten aufgehoben, da die Strafzumessung aus mehreren Gründen rechtsfehlerhaft war. Der Angeklagte war wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro erhalten. Das Landgericht hatte die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte hatte die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Die Berufungskammer hatte die Tatbegehung als strafschärfend berücksichtigt, obwohl der Straftatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB voraussetzt, dass sich der Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt hat, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Auch wurde das straffreie Vorleben des Angeklagten nicht berücksichtigt.

Die neben der Geldstrafe angeordnete Maßregel nach den §§ 69, 69a StGB kann ebenfalls keinen Bestand haben, da sie auf sachfremden Erwägungen beruhte. Die Berufungskammer hatte die Begehung anderer Straftaten und die daraus abgeleitete „Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber anderen Rechtsgütern“ für ihre Einschätzung herangezogen, dass der Angeklagte charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet sei.

Das angefochtene Urteil wurde mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Würzburg zurückverwiesen.
Gründe
I.

(Symbolfoto: Dmitry Dven/Shutterstock.com)

Das Amtsgericht hat den Angeklagten am 15.11.2021 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv