Jeder Mensch ist dem reinen Grundsatz nach ein Verbraucher und Konsument, welcher bestimmte Dinge im Leben erwerben möchte. Mitunter ist der Erwerbspreis jedoch so hoch, dass der Erwerb nur durch eine Finanzierung bzw. ein Leasing möglich ist. Den meisten Menschen ist dabei auch der Umstand bewusst, dass es sich bei dem Leasing um einen Vertrag handelt. Dieser Vertrag bringt, wie jeder andere Vertrag auch, Rechte und Pflichten für den Leasinggeber sowie den Leasingnehmer mit sich.
Nicht selten wird seitens des Leasingnehmers das Leasing mit dem Mieten verwechselt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein gänzlich anderes Prinzip, weshalb das Wissen um den Leasingvertrag an sich sowie die Kriterien, auf welche geachtet werden sollte, umso wichtiger ist.
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Was ist ein Leasingvertrag?
Beim Fahrzeugleasing wird ein Auto für einen bestimmten Zeitraum gemietet, wobei der Leasingnehmer für die Nutzung und Versicherung des Fahrzeugs verantwortlich ist und monatliche Raten an den Leasinggeber zahlt. Am Ende der Laufzeit kann das Fahrzeug entweder zurückgegeben oder zu einem vorher vereinbarten Preis erworben werden. (Symbolfoto: Nestor Rizhniak/Shutterstock.com)
Obgleich sich das Leasing von dem Mieten unterscheidet, so ist der Vergleich zwischen diesen Prinzipen nicht gänzlich falsch. Nimmt man es ganz korrekt, so ist der Leasingvertrag als spezielle Vertragsform auf der Basis des Mietvertrags zu verstehen. Dies ist jedoch nur ein Aspekt des Leasings, da bei dem Leasingvertrag auch noch der Nutzungsüberlassungsvertrag zum Tragen kommt.
Der Leasingvertrag ist somit eine spezielle Mischform eines Mietvertrags sowie eines Nutzungsüberlassungsvertrages. Durch die Unterzeichnung eines Leasingvertrages geht der Leasingnehmer – ebenso wie der Leasinggeber – eine vertraglich festgelegte Verpflichtung ein. Der Leasinggeber verpflichtet sich auf der Grundlage des Vertrages dazu, dem Leasingnehmer einen gewissen Gegenstand zur Nutzung zu überlassen.
Der Leasinggeber übergibt das Nutzungsrecht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Leasingnehmer dazu, ein gewisses vertraglich vereinbartes Entgelt an den Leasinggeber zu bezahlen. Die Bezahlung kann dabei sowohl auf monatlicher als auch auf quartalsmäßiger oder jährlicher Basis erfolgen.
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