Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr setzt den Eintritt einer konkreten Gefahr voraus

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

BayObLG – Az.: 202 StRR 110/22 – Beschluss vom 16.12.2022

I. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 23.05.2022 werden als unbegründet verworfen.

II. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft sowie die den Angeklagten dadurch und durch die Revision der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Die Nebenklägerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und die Nebenklägerin je zur Hälfte.
Zusammenfassung
Das Gericht hat im Falle eines gefährlichen Verkehrsvorfalls zugunsten der Angeklagten entschieden.

Am 23. Mai 2022 entschied das Landgericht Bayreuth, dass zwei Angeklagte, die wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung angeklagt waren, nicht schuldig waren. Die Anklage wurde erhoben, nachdem einer der Angeklagten Schnee auf ein von einem Nachbarn gerittenes Pferd geworfen hatte. Bei dem Vorfall wurden keine Verletzungen verursacht, und das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte beabsichtigt hatte, Schaden zu verursachen oder sogar fahrlässig gehandelt hatte.

Der Fall entstand aus einer anhaltenden Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und ihrem Nachbarn, der sie zuvor beschuldigt hatte, ihre Pferde erschrecken zu wollen. Als der Nachbar am 19. Januar 2021 an den Angeklagten vorbeiritt, räumten sie Schnee. Als sie vorbeikam, warf einer der Angeklagten eine kleine Menge Schnee auf das Pferd, wodurch es aufgeregt wurde. Der Nachbar konnte das Tier schnell beruhigen, und es entstand kein Schaden.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten keine konkrete Gefahr für den Nachbarn oder sein Pferd geschaffen hatten und dass kein Versuch unternommen wurde, Schaden zu verursachen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, aber das höhere Gericht bestätigte die Entscheidung. Der Fall war bedeutend, weil das Gericht die Grenze zwischen harmlosen Scherzen und kriminellem Verhalten abwägen musste. Das Gericht entschied letztendlich, dass das Verhalten der Angeklagten nicht ernsthaft genug war, um strafrechtliche Konsequenzen zu rechtfertigen.

Obwohl die Angeklagten letztendlich freigesprochen wurden, dient der Fall als Erinnerung an die Bedeutung von Sicherheit auf den Straßen. Fahrer, Fußgänger und Reiter müssen sich ihrer Umgebung bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um gefährliche Situationen zu vermei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv