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Unterlassungsansprüche wegen der Nutzung von Kuhglocken

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AG Wolfratshausen – Az.: 5 C 274/20 – Urteil vom 24.10.2022

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Zusammenfassung
Streit um Lärm durch Kuhglocken auf Nachbargrundstück beschäftigt Gericht In Greiling streiten Eigentümer zweier Nachbargrundstücke vor Gericht über die Verwendung von Kuhglocken auf der Weide. Die Kläger, die in unmittelbarer Nähe zu den Weideflächen wohnen, behaupten, dass der Lärm der Glocken die Nachtruhe stört und fordern Unterlassungsansprüche. Die Beklagten wehren sich gegen die Vorwürfe und behaupten, nur Jungtiere mit kleineren Glocken auf die Weide zu lassen.

(Symbolfoto: Clara Bastian/Shutterstock.com)

Das Gericht hat Beweis durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens und Augenschein vor Ort erhoben. Laut dem Gutachten des Sachverständigen wurden während des Messzeitraums zwischen April und Oktober 2021 drei Jungtiere mit sehr kleinen Glocken auf der Weide beobachtet. Zuvor seien es acht Tiere mit zum Teil sechs großen Glocken gewesen. Die Größen der Glocken betrügen zwischen sieben und 19 cm und verursachten Spitzenlärm bis zu 82 dB.

Die Kläger fordern nun, dass die Beklagten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht mehr als drei Tiere mit Glocken von mehr als sieben Zentimeter Durchmesser auf die Weide lassen dürfen. Die Beklagten weigern sich, der Teilklagerücknahme zuzustimmen.

Die Klage eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn wegen lästiger Kuhglocken ist abgewiesen worden. Wie aus dem Urteil des zuständigen Gerichts hervorgeht, müssen die Kläger die Geräuschimmissionen durch die Rinder auf der Nachbarweide dulden. Das Gericht stellte fest, dass nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt und die Richtwerte der Immissionsrichtlinie eingehalten wurden. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Kuhglocken ihre Nachtruhe stören und dadurch ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Dem Gericht zufolge ist jedoch eine Beeinträchtigung nur dann wesentlich, wenn sie über bloß[…]


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