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EuGH-Urteil: Tägliche Ruhezeit für Arbeitnehmer

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Jedes Arbeitsverhältnis innerhalb der Europäischen Union (EU) beruht in seinen Grundzügen auf dem Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Thema. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Thematik des Arbeitsschutzes sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen. Die Gesetzgebung innerhalb der EU hat im Hinblick auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz bereits diverse Gesetze sowie auch Richtlinien ins Leben gerufen, durch welche die Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers geregelt und insbesondere auch der Arbeitsschutz gewährleistet werden soll.

Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: EuGH fällt wegweisendes Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit autonom sind und unabhängig voneinander gewährt werden müssen. (Symbolfoto: nitpicker /Shutterstock.com)

In der gängigen Praxis bedeutet dies jedoch nicht, dass es nicht immer mal wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kommen kann. Gerade der Arbeitsschutz und auch die täglichen Ruhezeiten des Arbeitnehmers sind hierbei nur zu häufig der Auslöser für diese Streitigkeiten. In einem aktuellen Fall hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutungsvolles Urteil gesprochen.
Die Mindestruhezeit wurde von dem EuGH festgelegt
Mit dem Urteil in der Rechtssache C-55/18 hat der EuGH festgelegt, dass Arbeitnehmer einen rechtlich verankerten Anspruch auf eine tägliche Mindestruhezeit in Höhe von elf Stunden haben und diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auch durchsetzen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass diese elf Stunden tägliche Mindestruhezeit zusammenhängend bestehen. Dies bedeutet, dass diese Mindestruhezeit auch nach freien Tagen oder vor freien Tagen des Arbeitnehmers zur Anwendung kommen müssen. Ein wesentlicher Bestandteil des Urteils von dem EuGH ist auch der Umstand, dass die tägliche Mindestruhezeit in Höhe von elf Stunden nicht als fester Bestandteil von der wöchentlichen Ruhezeit anzusehen ist. Vielmehr nahm der EuGH durch sein Urteil eine Differenzierung zwischen der täglichen Mindestruhezeit und der[…]


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