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Notvertretungsrecht bei Ehepartnern und Lebenspartnern

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Mit dem neuen Notvertretungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, sind Ehepartner und Lebenspartner berechtigt, sich gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich zu vertreten. Dieses Recht gilt zunächst für 6 Monate und nur in einer Notfallsituation, wenn einer der Partner aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Notvertretungsrecht bei Ehegatten und Lebenspartnern
In guten wie in schlechten Tagen. Dieser Spruch wird jedem Ehepaar, welches den Bund der Ehe im Rahmen einer kirchlichen Zeremonie vollzogen hat, geläufig sein. Die schlechten Zeiten, in denen ein Partner für den anderen Partner da sein muss, können wahrlich rasch kommen. Sei es ein Herzinfarkt oder auch Schlaganfall, ein Ehepartner kann plötzlich auf die Hilfe des Partners angewiesen sein. Sollte infolge der Erkrankung oder eines Unfalls die erkrankte Person außerstande sein, die wichtigen Entscheidungen selbst für sich zu treffen, so gilt dies als Notsituation. Das neue Notvertretungsrecht, welches zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten ist, bietet hierfür jedoch die passende Lösung an.

Bevor das neue Notvertretungsrecht in Kraft getreten ist, war es Ehe- bzw. Lebenspartnern nicht möglich, die wichtigen Entscheidungen für den erkrankten Partner zu treffen. Damit dieses Vertretungsrecht gegeben ist, musste die erkrankte Person zuvor eine Vollmacht in schriftlicher Form erteilen.
Die praktischen Auswirkungen des Notvertretungsrechts


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