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Gastrointestinale Endoskopie ohne Schmerzmittel – Schmerzensgeld

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OLG Dresden – Az.: 4 U 1258/22 – Beschluss vom 26.10.2022

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren soll auf 30.000,- EUR festgesetzt werden

4. Der Verhandlungstermin vom 15.11.2022 wird aufgehoben.
Zusammenfassung
Ein 19-jähriger deutscher Kläger hat seinen Prozess gegen eine Klinik verloren, in der er sich 2018 einer Magen-Darm-Untersuchung unterzogen hatte. Der junge Mann behauptete, die Klinik habe gegen eine mit seiner Mutter, die ihn begleitete, getroffene Vereinbarung verstoßen, ihn während des Eingriffs mit Schmerzmitteln zu versorgen. Außerdem beschuldigte er die Klinik, ihn unzureichend zu sedieren, den Eingriff zu spät zu beginnen und wichtige Aspekte der Untersuchung nicht zu dokumentieren, etwa den Zeitpunkt des Einführens und Herausziehens des Endoskops. Das Bezirksgericht wies die Klage mit der Begründung ab, es sei keine Vereinbarung getroffen worden und die Untersuchung sei nach medizinischen Standards durchgeführt worden. Der Kläger legte Berufung ein und argumentierte, das Gericht habe Beweismaterial ignoriert und sein subjektives Schmerzempfinden sei nicht berücksichtigt worden. Das Berufungsgericht wies diese Argumente zurück und stellte fest, dass die Beweise darauf hinwiesen, dass die Klinik Standardverfahren angewandt hatte und dass etwaige Beschwerden des Klägers eine geringfügige Verletzung darstellten, die keine Entschädigung rechtfertigte.
Gründe
I.

(Symbolfoto: sfam_photo/Shutterstock.com)

Der am …2004 geborene Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner wegen einer am 12.6.2018 vorgenommenen Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (ÖGD) in Kombination mit einer Koloskopie auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- € mit der Behauptung in Anspruch, eine vereinbarte Schmerzmittelgabe während der Untersuchungen sei absprachewidrig unterblieben, die vorgenommene Sedierung zu spät begonnen und überdies unzureichend geführt worden. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Weder sei eine Vereinbarung über eine Vo[…]


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