OVG Niedersachsen – Az.: 9 LB 23/21 – Beschluss vom 22.02.2023
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover – Einzelrichter der 1. Kammer – vom 8. November 2019 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zusammenfassung
Grundstückseigentümerin kämpft gegen Kosten für Abwasserreparatur durch Behörden (Symbolfoto: Peter_Fleming/Shutterstock.com)
Eine Grundstückseigentümerin in Deutschland hat eine Klage gegen die Behörden eingereicht, um die Entscheidung aufzuheben, sie für eine Reparatur des Abwassersystems zahlen zu lassen, für die ihrer Ansicht nach die Behörden verantwortlich sind. Im Jahr 1994 haben die Behörden den Kanalanschluss des Grundstücks gebaut, und die Kosten wurden auf den vorherigen Eigentümer umgelegt. Im Oktober 2017 teilte die Mieterin den Behörden jedoch mit, dass das Abwassersystem aufgrund eines von einem Dritten verursachten Schadens verstopft war. Die Reparatur wurde vom Auftragnehmer der Behörden durchgeführt, und die Behörden versuchten, die Kosten von dem Dritten einzufordern, was ihnen jedoch nicht gelang. Im Oktober 2018 stellte die Behörde der jetzigen Grundstückseigentümerin eine Rechnung über 4.134,35 € (4.906 $) zur Deckung der Reparaturkosten aus, die sie jedoch bestritt. Die Grundstückseigentümerin reichte im November 2018 Klage beim Verwaltungsgericht ein, und das Gericht entschied im November 2019 zu ihren Gunsten und stellte fest, dass die Behörden der Eigentümerin keine Kosten für Reparaturen in Rechnung stellen können, die von einem Dritten auf der öffentlichen Straße verursacht wurden. Die Behörden haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, und das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Beklagte fordert in ihrer schriftlichen Einreichung, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 8. November 2019 geändert wird und die Kl[…]