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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen bei Fahrzeugkauf – Abschleppkostenersatz

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LG Neubrandenburg – Az.: 1 S 20/21 – Urteil vom 03.11.2022

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 25.02.2021, Az. 102 C 327/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.200,00 € festgesetzt.


Zusammenfassung
Ein Streit um einen Autokauf hat in Deutschland zu einem Rechtsstreit geführt. Der Kläger kaufte 2016 von der Beklagten einen Opel Corsa, der 2017 wegen einer defekten Steuerkette ausfiel. Die Beklagte bot an, das Fahrzeug für 2.644,32 Euro zu reparieren, was der Kläger mit der Begründung ablehnte, der Schaden habe bereits beim Kauf bestanden. Im März 2017 wurde das Fahrzeug abgemeldet und auf dem Gelände der Beklagten abgestellt. Im August 2017 forderte der Kläger den Beklagten auf, das Fahrzeug zu reparieren und zurückzugeben, was der Beklagte jedoch unter Hinweis auf eine Gebühr von 300 € und unter Berufung auf ein Pfandrecht ablehnte. Der Kläger verklagte den Beklagten auf Schadensersatz in Höhe von 4 009,50 €, der sich aus den Reparaturkosten, Zinsen und dem Wert des Fahrzeugs zusammensetzt. Im Februar 2021 entschied das Gericht zugunsten des Klägers und stellte fest, dass der Beklagte kein Recht hatte, das Auto einzubehalten, und dem Kläger 1.200 € als Entschädigung für die Kosten der Garantie zahlen sollte. Der Beklagte hat jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt und argumentiert, dass er ein Recht hatte, das Auto einzubehalten, weil der Kläger die Abschleppkosten nicht bezahlt hatte […]

Gründe
I.

Die Parteien streiten um Mängel- und andere Ansprüche nach einem PKW-Kauf.

Am 11.03.2016 erwarb der Kläger bei dem Beklagten einen Opel Corsa 1,3 CDTi (Fahrgestellnummer: …) für einen Kaufpreis in Höhe von 4950,00 €. Er schloss bei dieser Gelegenheit eine Garantieversicherung mit einem Erstattungsbetrag von maximal 1250,00 € für das Fahrzeug.

Am 13.01.2017 blieb das Fahrzeug in der Nähe von … mit einem Motorschaden liegen. Es wurde auf entsprechende Forderung des Klägers vom Beklagten in dessen Werkstatt zur Reparatur abgeschleppt.

Der Beklagte stellte beim Zerlegen des Antriebsaggregats eine gerissene Steuerkette fest. Der Beklagte bot dem Kläger an, das Fahrzeug für 2644,32 € zu reparieren. Die Garantieversicherung erklärte ihre Einstandspflicht.

Der Kläger machte dagege[…]


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