AG Offenburg – Az.: 2 XVII 403/22 – Beschluss vom 23.02.2023
Zusammenfassung:
Das Gericht hat einen professionellen Betreuer für eine Person bestellt, die an einer psychischen Krankheit leidet. Der Betreuer ist für die Gesundheitsfürsorge, die Finanzen, die Kommunikation mit Behörden und Versicherungen und das Öffnen der Post zuständig. Das Gericht wird bis zum 22. Februar 2025 entscheiden, ob die Betreuung fortgesetzt oder beendet wird. Die Entscheidung, einen Betreuer zu bestellen, stützt sich auf eine psychiatrische Beurteilung der Person, aus der hervorging, dass sie an einer bipolaren Störung mit psychotischen Symptomen leidet und Unterstützung benötigt, um ihre Krankheit zu bewältigen und unabhängig zu leben. Die Person stimmte der Bestellung eines Betreuers zu, und das Gericht hörte ihre Aussagen und die ihres gesetzlichen Vertreters per Videokonferenz an. Das Gericht hat außerdem einen zweijährigen Überprüfungszeitraum festgelegt, um die Vereinbarung neu zu bewerten. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird vom Gericht angeordnet.
Für den Betroffenen wird zur Betreuerin bestellt:
………………
-berufliche Betreuerin-
Die Betreuung umfasst folgenden Aufgabenkreis:
Gesundheitsfürsorge
Vermögenssorge
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
Aufenthaltsbestimmung
Wohnungsangelegenheiten
Entscheidung über eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 BGB
Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1831 Absatz 4 BGB
Das Gericht wird spätestens bis zum 22.02.2025 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden. Bis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Gründe
(Symbolfoto: fizkes/Shutterstock.com)
Mit Ablauf des morgigen Tages endet die vor sechs Monaten angeordnete vorläufige Betreuung des Betroffenen. Zum heutigen Tag sind die Voraussetzungen für die Einri[…]