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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbrieftes Rückgaberecht nach Widerruf eines Kfz-Kaufvertrages mit Darlehensvertrag

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OLG Braunschweig – Az.: 4 U 57/21 – Urteil vom 20.12.2022

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 28. Mai 2020 – 5 O 2609/19 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass sich der ursprüngliche Antrag, festzustellen, dass der Beklagten aufgrund des Widerrufs vom 10.09.2018 aus dem Darlehensvertrag vom 17.10.2017 keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr zustehen, erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Braunschweig, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde, sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf eine Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.


Weiterführende Informationen
(Symbolfoto: Nattakorn_Maneerat/Shutterstock.com)

Wenn ein Kfz-Kaufvertrag zusammen mit einem Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, haben Verbraucher das Recht, den gesamten Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Ein solcher Widerruf führt zur sogenannten Rückabwicklung beider Verträge: sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag für das Fahrzeug werden rückabgewickelt. Der Verbraucher muss das finanzierte Fahrzeug zurückgeben und kann bereits geleistete Raten vom Kreditgeber zurückfordern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sowohl der Kauf- als auch der Darlehensvertrag gemeinsam abgeschlossen und vermittelt worden sein müssen, damit das verbrieftes Rückgaberecht nach einem Widerruf greift. Wenn die Finanzierung unabhängig vom Kaufvertrag stattfand, gelten die Verträge nicht als verbunden, und der Widerruf des Kreditvertrags hat keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag.

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Informationspflichten in der Widerrufsinformation kann dazu führen, dass der Widerruf auch dann wirksam ist, wenn der Kauf- u[…]


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