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Kaufvertragsanfechtung bei Faksimiles

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LG Bielefeld – Az.: 3 O 453/20 – Urteil vom 23.12.2022

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von EUR 5.498,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an den Faksimiles

Skizzenbuch Giorgio Martini, Exemplar 239/599 und

Leonardo Da Vinci, Exemplar 374/950

zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in dem Antrag zu Ziffer 1) näher benannten Faksimiles seit dem 10.01.2020 in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 571,44 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


Zusammenfassung
(Symbolfoto: Janaka Dharmasena /Shutterstock.com)

Hier handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und einer Beklagten wegen des Kaufs von Faksimiles. Die Klägerin behauptet, dass die Faksimiles minderwertig seien und die Vertriebsmitarbeiterin der Beklagten sie arglistig getäuscht habe, um den Verkauf zu tätigen. Die Klägerin fordert die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Beklagte weist die Vorwürfe zurück und behauptet, dass die Faksimiles hochwertig seien. Das Gericht entscheidet, dass die Kaufverträge aufgrund einer arglistigen Täuschung durch die Vertriebsmitarbeiterin der Beklagten wirksam angefochten wurden. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die falschen Tatsachen, die die Vertriebsmitarbeiterin über die Qualität der Faksimiles dargestellt hatte. Die Klägerin erhält einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Weiterführende Informationen
Was ist ein Faksimile?
Ein Faksimile ist eine originalgetreue Nachbildung oder Reproduktion einer Vorlage, oft im Falle historisch wertvoller Dokumente. Ein Faksimile soll Größe, Farben, Papier und Beschaffenheit des Originals so genau wie möglich wiedergeben. Der Begriff kommt aus dem Lat[…]


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