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Auffahrunfall im Zusammenhang mit Fahrspurwechsel auf Autobahn

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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 12 U 105/17 – Urteil vom 29.06.2018

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das am 7. November 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Halle abgeändert und wie folgt erkannt:

Der mit dem Klagantrag 1 geltend gemachte Anspruch wird dem Grunde nach zu 50 % für gerechtfertigt erklärt.

Der mit dem Klagantrag 2 geltend gemachte Anspruch wird unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Klägers von 50 % dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger gegenüber für sämtliche Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 26. August 2014 in S. , OT B. , Kreis M. auf der BAB …, Richtung L. , Kilometer … , zu 50 % haftet, sofern die Schäden nicht auf den Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Der mit dem Klagantrag 4 geltend gemachte Anspruch wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Im Übrigen wird die Sache zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe der Klagansprüche – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 58.305,67 € festgesetzt.


Zusammenfassung
(Symbolfoto: gemphoto/Shutterstock.com)

In diesem Fall geht es um einen Rechtsstreit über einen Autounfall auf einer deutschen Autobahn. Der Kläger, der mit seinem Pkw auf der linken Spur einer zweispurigen Straße fuhr, krachte in das Heck eines bei der Beklagten versicherten Lkw. Der Kläger behauptete, der Lkw habe abrupt die Fahrspur gewechselt, ohne in den Rückspiegel zu schauen, und dadurch den Unfall verursacht. Der Kläger verlangte Schadensersatz, Schmerzensgeld und Anwaltskosten, während der Beklagte jegliches Fehlverhalten bestritt und angab, dass die Geschwindigkeit des Klägers oder seine Unaufmerksamkeit den Unfall verursacht hätten. Das Gericht entschied, dass der Kläger allein für den Unfall verantwortlich war, und wies die Klage ab. Der Kläger legte daraufhin Berufung ein und machte geltend, dass das Gericht die Beweisregel falsch angewandt habe und dass der Beklagte teilweise haftbar sei. Das Gericht stell[…]


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