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WEG – Pauschale Verdopplung der Heizkostenvorschüsse wegen Gaskrise im Wirtschaftsplan

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AG Langen – Az.: 56 C 182/22 – Urteil vom 13.01.2023

In der Wohnungseigentumssache hat das Amtsgericht Langen (Hessen) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13.01.2023 für Recht erkannt:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 06.09.2022 zu TOP 6 wird, soweit er den Wirtschaftsplan 2023 für die Wohnungen ### zum Gegenstand hat, hinsichtlich des Einzelwirtschaftsplans bezüglich der Position „Heizung/Wasser/Kanal“ und des Vorschusses für ungültig erklärt.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Beklagten. Bei der Eigentümerversammlung am 06.09.2022 wurde unter TOP 6 mehrheitlich über die aufgrund Gesamtwirtschaftsplan für 2023 zu zahlenden Vorschüsse beschlossen.

(Symbolfoto: PhotoSGH/Shutterstock.com)

Bezüglich der Position „Heizung/ Wasser/ Kanal“ waren in dem der Einladung beigefügten Entwurf des Wirtschaftsplanes noch Gesamtkosten von 45.000,00 Euro zu Grunde gelegt und ein Anteil der Klägerin von 2.972,88 Euro. Aufgrund dessen ergab sich ein monatlicher Vorschuss in Höhe von insgesamt 448,00 Euro für die Klägerin. In der Eigentümerversammlung wurde bei der vorgenannten Position dann eine Abänderung dahingehend vorgenommen, dass Gesamtkosten von 90.000,00 Euro zu Grunde gelegt wurden. Es ergaben sich somit 5.945,46 Euro an Kosten bezüglich der Klägerin und ein um 252,00 Euro höherer Vorschuss, nämlich 700,00 Euro. Die Anhebung dieser Kostenposition widerspräche ordnungsgemäßer Verwaltung, da überhaupt keine sachliche Grundlage dafür gegeben gewesen sei, davon auszugehen, dass sich die Heizkosten im Jahr 2023 um 100% erhöhen würden. Eine Nachfrage bei den Stadtwerke Langen, von wo die Fernwärme bezogen wurde, habe ergeben, dass der Preisindex, an dem sich die Preisentwicklung orientiere, von Januar bis Juli 2022 um etwa 20% erhöht habe. Eine Erhöhung der Position um 100% sei mithin ins Blaue hinein ohne Grundlage getätigt worden.

Die KlÃ[…]


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