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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsweg bei Unterlassungsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten

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OLG Karlsruhe – Az.: 18 WF 147/22 – Beschluss vom 09.02.2023

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Offenburg vom 07.06.2022 (1 F 78/22) wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.


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