Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Parken vor dem eigenen Haus

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

VG Gelsenkirchen – Az.: 14 K 7050/16 – Urteil vom 12.07.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


Das Wichtigste zusammengefasst
Kläger reichte Klage ein, um den Zugang zu einem öffentlichen Parkplatz vor seinem Haus zu erhalten. Das Gericht wies die Klage ab, da es keine Rechtsgrundlage für die Forderung des Klägers gab. (Symbolfoto: KELENY/Shutterstock.com)

Der Kläger ist ein Anwohner der C-Straße in I, die auf beiden Seiten von Einfamilienhäusern gesäumt ist. Der Kläger reichte bereits früher eine Beschwerde bei der Ordnungsbehörde der Beklagten ein, in der er sich darüber beschwerte, dass das Auto seines Nachbarn vor seinem Haus geparkt sei, was es ihm erschwere, sein eigenes Auto zu parken. Die Beklagte teilte in einem Antwortschreiben mit, dass keine Verstöße vorlägen und dass das Parken auf der Straße für alle möglich sei. Der Kläger reichte daraufhin weitere Beschwerden bei der Beklagten ein, in denen er darauf hinwies, dass sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße und ihm weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung stünden als Haushalten mit mehr als einem Auto. Der Kläger erhob Klage wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 101 des Grundgesetzes und eines Verstoßes gegen das Willkürverbot des Art. 3. Der Kläger verlangte von der Beklagten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass alle Anwohner der Straße die vorhandenen Parkplätze gleichberechtigt nutzen können.

Die Entscheidung in diesem Fall erging ohne Anhörung durch den vorlegenden Richter. Die Klage wurde von einem nicht vertretenen Kläger eingereicht, der den Zugang zu einem öffentlichen Parkplatz vor seinem Haus forderte. Obwohl der Kläger ausdrücklich die Gleichbehandlung aller Anwohner der Straße forderte, geht aus seiner Argumentation hervor, dass er aufgrund seiner eigenen Situation Abhilfe schaffen wollte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage für die For[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv