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Grundstückseigentümeranspruch auf Duldung des Überschwenkens eines Baukrans

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LG München I – Az.: 11 O 2717/17 – Urteil vom 13.07.2018

1. Die Beklagte zu wird verurteilt, das Überschwenken eines Kranes ohne Lasten und Material und Baufahrzeuge, der im Bereich der H.-M.-Straße 4 in 8…. München mit einer Stellfläche von ca. 7 auf 7 Metern nebst Baustelleneinrichtung aufgestellt wird gemäß Anlage 2 und der ein Überschwenkradius von ca. 70 Metern aufweist, über das Grundstück der Beklagten zu 1, K.-Platz 3, 8…. München Flurstücknummer 1.. und 1../1, Grundbuch des Amtsgerichts München, gemäß der beigefügten Zeichnung Anlage 3 orange gekennzeichnet, zu dulden, Zug-um-Zug gegen Stellung einer Sicherheit durch die Klägerin in Höhe von 18.000,00 €.

2. Es wird festgestellt, dass der Antrag der Klägerin, das Überschwenken eines Kranes mit Lasten und Material und Baufahrzeugen, der im Bereich der S.-straße mit einer Stellfläche von ca. 7 auf 7 Metern nebst Baustelleneinrichtung gemäß Anlage 4 aufgestellt wird und der einen Überschwenkradius von ca. 55 m aufweist, über das Grundstück der Beklagten zu 1), K.-Platz 3, 8….. München, Flurstück Nr. 1.. und 1../1 Grundbuch des Amtsgerichts München gemäß der beigefügten Zeichnung Anlage 4 grün gekennzeichnet, zu dulden, erledigt ist.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 68 % und die Beklagte zu 1) 32 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1) trägt 32 %, im Übrigen trägt die Klägerin ihre Kosten selbst.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin 53 %, im Übrigen trägt die Beklagte zu 1) ihre Kosten selbst.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2).

5. Das Urteil ist in Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist in Ziffer 4 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

6. Der Streitwert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.


Das Wichtigste zusammengefasst
Das Gericht verurteilt die Beklagte, das Überschwenken eines Kranes ohne Lasten und Material, der im Bereich der H.-M.-Straße 4 in 8…. München steht und einen Überschwenkradius von ca. 70 Metern aufweist, über das Grundstück der Beklagten zu dulden. Stellung einer Sicherheit durch die Klägerin wird Zug-um-Zug gefordert. Außerdem wird festgestellt, dass der Antrag der Klägerin, einen anderen Kran mit Lasten und Material über dasselbe Grundstück […]


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