OLG Hamm – Az.: 11 UF 61/18 – Beschluss vom 24.07.2018
Die Beschwerde des antragstellenden Kreises gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Unna vom 16.02.2018 (12 F 876/17) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den vorstehend genannten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der antragstellende Kreis zu 92 % und die Antragsgegnerin zu 8 %.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.548,91 EUR festgesetzt, wovon 6.038,88 EUR auf die Beschwerde des antragstellenden Kreises und 510,03 EUR auf die Beschwerde der Antragsgegnerin entfallen.
Eine Rechtsbeschwerde des antragstellenden Kreises wird zugelassen.
Das wichtigste in Kürze zusammengefasst
Rückforderung der Schenkung einer Eigentumswohnung bei Elternunterhalt ist möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.In Situationen, in denen es um Elternunterhalt geht, hängt die Frage, ob eine Schenkung einer Immobilie zurückgefordert werden kann, von den konkreten Umständen ab. (Symbolfoto: And-One/Shutterstock.com)
Der Antragsteller begehrt Elternunterhalt von der Antragsgegnerin aus übergegangenem Recht für die Zeit ab August 2017
Die Eheleute übertrugen im Oktober 2014 ihren Miteigentumsanteil an die Tochter schenkungsweise und behielten sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor
Bei teilweiser Zurechnung des Wohnwerts kann die Antragsgegnerin mtl. 140 EUR für den Elternunterhalt aufbringen
Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch Beschluss vom 16.02.2018 verpflichtet, beginnend mit März 2018 Elternunterhalt in Höhe von monatlich 56,67 EUR zu zahlen
Die Beschwerde des Antragstellers ist zwar zulässig, jedoch nicht begründet
Voraussetzung für den geltend gemachten Anspruch ist ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB sowie erfüllte öffentlich-rechtliche Voraussetzungen nach § 94 SGB XII
Dem Grunde nach schuldet die Antragsgegnerin ihrer Mutter als Verwandter in gerader Linie allerdings Unterhalt gemäß § 1601 BGB
Die Antragsgegnerin kann jedoch keinen höheren Betrag als mtl. 140 EUR bzw. […]