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Haus verkaufen trotz Wohnrecht auf Lebenszeit

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Nach deutschem Recht ist ein Wohnrecht auf Lebenszeit eine rechtliche Vereinbarung, die einer Person das Recht einräumt, eine Immobilie zu bewohnen und zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Diese Vereinbarung wird in der Regel durch einen Vertrag begründet oder im Grundbuch eingetragen. Die Rechtsgrundlage für diese Art von Mietverhältnis ist § 1093 BGB. Die mit einem lebenslangen Pachtverhältnis verbundenen Rechte und Pflichten können zwischen den Beteiligten ausgehandelt und als persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden. In der Regel hat der Mieter das Recht, die Immobilie lebenslang zu nutzen und zu bewohnen, und genießt darüber hinaus bestimmte finanzielle Vorteile, wie z.B. die Vermeidung von Erbschaftssteuer.  Der Mieter kann auch bestimmte Verpflichtungen haben, wie die Zahlung von Miete oder die Instandhaltung der Immobilie. Das lebenslange Mietverhältnis endet, wenn eine der Parteien stirbt oder wenn es im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird.

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Ein Hausverkauf ist dem reinen Grundsatz nach ein Rechtsgeschäft wie jedes andere Geschäft auch. Am einfachsten lässt sich ein derartiges Rechtsgeschäft natürlich realisieren, wenn die Immobilie von dem Verkäufer lastenfrei dem Käufer angeboten werden kann. Es gibt jedoch auch Immobilien, bei denen im Grundbuch eine Belastung in Form eines Wohnrechts auf Lebenszeit eingetragen ist. In diesem Fall sind sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer sowie der Inhaber des Wohnrechts von dem Verkaufsgeschäft betroffen.
Die Bedeutung des Wohnrechts
Haus verkaufen trotz Wohnrecht auf Lebenszeit (Symbolfoto: Studio Romantic/Shutterstock.com)

Bei dem Wohnrecht auf Lebenszeit handelt es sich um ein Recht des Inhabers, die Immobilie bis zum Ende des Lebens zu bewohnen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in dem § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher letztlich auch die genauen Rahmenbedingungen des Wohnrechts festlegt. Hierbei muss zunächst unterschieden werden zwischen dem schuldrechtlichen Recht und dem dinglichen Recht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtsarten liegt darin, dass ein dingliches Recht auf jeden Fall in das Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen wird und somit eine Belastung der Immobilie darstellt. Das Wohnrecht auf Lebenszeit wirkt sich naturgemäß[…]


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