Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Behandlungsfehler – So komme Sie zu Ihrem Recht

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten. Bei Schäden, die im Rahmen einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt sind, kann Ihre Krankenkasse helfen. Dazu kann sie den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich an die Gutachterkommissionen für ärztliche Behandlungsfehler der Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern zu wenden. Behandlungsfehler können bei der Diagnose, der Behandlung, der Pflege oder der Nachsorge auftreten. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihnen durch einen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist. Allerdings ist es nicht immer einfach, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

[toc]
Behandlungsfehler: Rechtliche Ansprüche und Folgen
Ein Behandlungsfehler ist eine Handlung oder Unterlassung eines medizinischen Fachpersonals, welche gegen die üblichen Regeln der medizinischen Praxis verstößt und dazu führt, dass dem Patienten Schaden zugefügt wird. (Symbolfoto: sfam_photo/Shutterstock.com)

Für jeden Patienten ist der Gang zu einem Arzt mit der Hoffnung auf Heilung des medizinischen Problems verbunden. Nur zu gern wird dabei der Umstand vergessen, dass es sich bei einem Arzt auch nur um einen Menschen handelt und dass dieser Mensch in seinem Arbeitsalltag ebenfalls Fehler begehen kann. Dies ist ein Faktum und betrifft letztlich jeden Arzt und jedes medizinische Personal. Es ist jedoch auch ein Faktum, dass ein Behandlungsfehler für den Patienten weitreichende Folgen haben kann. Dementsprechend stellt sich den Patienten die Frage, wann genau ein Behandlungsfehler überhaupt als Behandlungsfehler angesehen wird und welche und wie rechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Behandlungsfehler
Der Gesetzgeber hat in Hinblick auf den Behandlungsfehler sehr genaue Voraussetzungen geschaffen. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus dem § 630a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Gem. dieses Paragrafen wird der Behandlungsfehler thematisiert, wenn der Mediziner einen Verstoß gegen allgemein geltende ärztliche Standards begangen hat. Jeder Mediziner in Deutschland untersteht der Sorgfaltspflich[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv