Kann eine SARS-CoV-2-Infektion bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfall anerkannt werden?
Diese Frage stellt sich, wenn eine Beamtin oder ein Beamter an COVID-19 erkrankt und vermutet, sich im Dienst infiziert zu haben. Berichten zufolge weisen Dienstherren in solchen Fällen auf eine Allgemeingefahr hin und lehnen die Anerkennung als Dienstunfall ab. Die Anerkennung als Dienstunfall bei einer SARS-CoV-2-Infektion bei Beamtinnen und Beamten ist aktuell ein umstrittenes Thema.
[toc]
Spätfolgen einer Covid19-Erkrankung
Die Corona-Pandemie hat in Deutschland unzählige Menschen betroffen, die aufgrund einer Infektion ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr nachkommen konnten. Da die Spätfolgen einer Corona-Erkrankung ernst zu nehmen sind und im Zweifel sogar die Arbeitsfähigkeit einer verbeamteten Person respektive eines Arbeitnehmers betreffen können, stellt sich automatisch die Frage, ob Corona als Dienstunfall gelten kann.
Es ist ja immerhin möglich, dass die Ansteckung an dem Dienstort bzw. dem Arbeitsplatz erfolgte. Die Antwort auf diese Frage kann für viele Betroffene merkliche Auswirkungen auf das restliche Leben mit sich bringen und selbstverständlich musste diese Frage in Deutschland von einem Gericht beantwortet werden.
Musterfälle geben die Antwort auf die wichtige Frage
Eine Coronainfektion wird in Deutschland ausdrücklich nicht von dem Gesetzgeber als Berufskrankheit respektive Dienstunfall anerkannt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf mit seinem Urteil so festgestellt. Das VG hat damit auch zwei Lehrerinnen sowie einer Finanzbeamtin, welche sich mit einer Klage an das Gericht gewandt hatten, nicht recht gegeben. Die Lehrerin an einer Grundschule sowie eine Oberstudienrätin hatten sich in dem Jahr 2020 im Corona-Herbst mit Corona infiziert und wa[…]