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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung einer Ferienumgangsregelung durch Elternteil

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Oberlandesgericht Bremen – Az.: 4 UF 61/17 – Beschluss vom 24.11.2017

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bremerhaven vom 4.4.2017 dahingehend abgeändert, dass die Antragsgegnerin an den Antragsteller 711,38 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 4.11.2016 zu zahlen hat. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller 26 % und die Antragsgegnerin 74 %.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Es geht um einen Schadensersatzanspruch, den der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin wegen der Missachtung der am 5.4.2016 vor dem Amtsgericht Bremerhaven geschlossenen Umgangsvereinbarung geltend macht.

Die Beteiligten sind die noch miteinander verheirateten Kindeseltern der mittlerweile zwölfjährigen X und der neunjährigen Y. Vor dem Amtsgericht Bremerhaven sind mehrere die Familie betreffende familienrechtliche Streitigkeiten anhängig. In einem Sorgerechtsverfahren zu der Geschäftsnummer des Amtsgerichts Bremerhaven 152 F 1208/15 SO haben die Kindeseltern am 5.4.2016 in der mündlichen Anhörung hinsichtlich der Sommerferien 2016 den Umgang mit den beiden Töchtern wie folgt geregelt:

„Wir sind uns heute schon einig darüber, dass die Sommerferien 2016 der Kinder so gestaltet werden sollen, dass die Kindesmutter in der 1. Hälfte der Ferien mit den Kindern in die Türkei reisen wird. Der Kindesvater wird die Kinder dort abholen und seinerseits 3 Wochen mit den Kindern in der Türkei verbringen und dann mit den Kindern pünktlich zum Schulbeginn wieder zurückkehren.“

(Symbolfoto: ErsinTekkol/Shutterstock.com)

Bereits am 1.3.2016 hatte die Kindesmutter sowohl für sich als auch für die beiden Mädchen für den Zeitraum vom 3.7.2016 bis zum 26.7.2016 für insgesamt 875 € eine Flugreise in die Türkei gebucht und Ende März 2016 auch komplett bezahlt. Am 3.7.2016 ist die Kindesmutter mit den beiden Töchtern in die Türkei geflogen und in das Heimatdorf gefahren, aus dem sowohl der Kindesvater als auch die Kind[…]


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