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Kaufvertrag über Eigentumswohnung – Reichweite Gewährleistungsausschluss

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LG Krefeld – Az.: 2 O 143/17 – Urteil vom 29.11.2017

Der Beklagte wird verurteilt an die Kläger 8.930,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.972,68 EUR seit dem 09.12.2014 sowie aus 958,19 EUR seit dem 03.06.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche weitere Kosten zu ersetzten, die zur Beseitigung der Feuchtigkeitsproblematik im Schlafzimmer resultierend aus der Undichtigkeit von wasserführenden Leitungen des im Wohnungsgrundbuchs des Amtsgerichts L. von P. Blatt XXX eingetragenen Wohnungseigentums der Kläger, bestehend aus einem 344/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz Gemarkung P., Flur XX , Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche, L-Straße x, groß 4, 64 Ar entstehen soweit sich diese auf die Sanierung des Sondereigentums der Kläger (Schlafzimmer und angrenzender Abstellraum) beziehen. Soweit die Kläger durch die Sanierung des Gemeinschaftseigentums anteilig zu 344/1.000 beteiligt werden, wird festgestellt, dass der Beklagte den Klägern diese Kosten ebenfalls zu ersetzen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 35 %, der Beklagte zu 65 %.

Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs und der Kosten vorläufig vollstreckbar; für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen im Schlafzimmer der Kläger auftretender Feuchtigkeit.

(Symbolfoto: comzeal images/Shutterstock.com)

Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.02.2014 erwarben die Kläger von dem Beklagten zu je ½ Miteigentumsanteil das in dem Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Kempen von P. Blatt XXXX eingetragenen Wohnungseigentum, bestehend aus einem 344/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz Gemarkung P., Flur XX, Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche, L-Straße x, groß 4, 64 Ar zu einem Kaufpreis in Höhe von 79.800,[…]


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