OLG Köln – Az.: 16 U 86/17 – Urteil vom 29.11.2017
Auf die Berufung des Klägers wird das am 1.6.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 397/16 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II für das Wohnmobil Q auf G, Fahrzeug-Ident-Nr. ZX… an den Kläger herauszugeben. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung hinsichtlich der Hauptsache Sicherheit in Höhe von 5.000 EUR und wegen der Kosten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 47.000 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten über das Eigentum an einem Wohnmobil. Der Beklagte, der das Wohnmobil seinerzeit erworben hatte, vermietete es am 21.5.2016 an eine Frau, die sich als N vorstellte. Der Kläger behauptet, er habe das Wohnmobil, welches im Internet zum Verkauf angeboten worden sei, gem. einem schriftlichen Kaufvertrag mit Datum 28.5.2016 von einer Frau L gekauft. Unstreitig ist, dass der Kläger eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II erhielt, aber nur einen Fahrzeugschlüssel. Der Kaufvertrag enthält die Regelung, dass der zweite Schlüssel per Post nachgeschickt werde und der Kläger Ersatz der Kosten für einen Schlosswechsel erhält, wenn der Schlüssel nicht innerhalb einer Woche bei ihm sei. Die Zulassungsbescheinigungen stellten sich als FÃ[…]