Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Beweiswert Schuldeingeständnis im Unfallaufnahmeprotokoll

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

KG Berlin – Az.: 22 U 34/17 – Beschluss vom 30.11.2017

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Januar 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 41 O 98/16, auf Ihre Kosten durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, hierzu und zu den Gründen binnen eines Monats schriftlich Stellung zu nehmen.
Gründe
I. Die Berufung ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingereicht und innerhalb der Frist nach § 520 Abs. 2 ZPO ausreichend begründet worden. Der Senat beabsichtigt gleichwohl, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil diese – wie er einstimmig meint – keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht geboten ist. Im Einzelnen gilt:

II. Eine Berufung kann nach § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung oder der Nichtanwendung einer Rechtsnorm beruht oder die nach § 529 ZPO der Entscheidung zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Unter Anwendung dieses Maßstabs hat die Berufung der Klägerin auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens keinen Erfolg.

(Symbolfoto: tommaso79/Shutterstock.com)

1. Das Landgericht hat die auf Zahlung der sich ausweislich eines Sachverständigengutachtens ergebenden Bruttoreparaturkosten zzgl. der Aufwendungen für den Sachverständigen und Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten gerichtete Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Vernehmung des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs als Zeugen und Anhörung des Beklagten zu 1) als Fahrer des von dem Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Fahrzeugs abgewiesen. Es hat insoweit ausgeführt, dass es nicht nur davon überzeugt ist, dass der Unfall vom 4. September 2015 gegen 10.45 Uhr in der Sch… straße in Berlin- F… sich in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Wechsel der Fa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv