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Kostenerhebung für Ölspurbeseitigung

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VG Karlsruhe – Az.: 2 K 5666/16 – Urteil vom 14.12.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung von Kosten für die Beseitigung einer Ölspur.

Die Klägerin war Eigentümerin und Halterin des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen …. Dieses Fahrzeug verursachte am 29.11.2015 eine um 15:20 Uhr gemeldete Ölverunreinigung der Verkehrsfläche an der … Straße im Stadtgebiet der Beklagten. Nachdem die Feuerwehr der Beklagten eine Erstreinigung mittels Ölbindemittel durchgeführt hatte, beauftragte die Beklagte die … mit der Reinigung des Straßenabschnitts. Diese führte eine maschinelle Nassreinigung durch und stellte hierfür gegenüber der Beklagten einen Betrag in Höhe von 2.814,35 EUR in Rechnung. Ausweislich der gegenüber der Beklagten erfolgten Rechnungstellung dauerte der Reinigungseinsatz von 16.05 Uhr („Einsatz-Beginn“) bis 19.20 Uhr („Einsatz-Ende“). Bei der 3 km langen Reinigungsstrecke war eine Nassreinigungsmaschine im Einsatz.

Die Beklagte zog die Klägerin mit Schreiben vom 02.02.2016 zu Kosten für den Feuerwehreinsatz (96,25 EUR), die Reinigungsarbeiten durch die … (2.814,35 EUR) sowie zu einer Schadenbearbeitungspauschale (25,00 EUR), d.h. insgesamt zu Kosten in Höhe von 2.935,60 EUR heran. Dabei wies die Beklagte darauf hin, dass das Schreiben als Anhörung gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG zu verstehen sei und ein gebührenpflichtiger Bescheid ergehe, falls die Forderung nicht fristgemäß beglichen werde.

(Symbolfoto: TFoxFoto/Shutterstock.com)

Die … erhob im Namen der Klägerin gegen das Schreiben vom 02.02.2016 Widerspruch. Eine Begründung desselben erfolgte mit Schreiben vom 29.02.2016 unter Vorlage eines im Auftrag der … erstellten Rechnungsprüfungsberichts. Demnach fehle es an überprüfungstauglichen Einsatzparametern unter anderem wie Schadstoffart, Verschmutzungsbreite und Polizeibericht. Die gereinigte Strecke erscheine aufgrund der eingesetzten Maschine und der Einsatzdauer fraglich. Eine Zahlung durch die Klägerin blieb in der Folgezeit aus.

Die Beklagte teilte der … daraufhin mit Schreiben vom 21.03.2016 mit, dass es sich bei der erfolgten Kostenfestsetzung um eine Anhö[…]


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