Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Gutachtensanforderung mehr als 10 Jahre nach Drogenkonsum

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

VG München – Az.: M 6 K 16.4287 – Urteil vom 13.12.2017

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid der Landeshauptstadt München vom 19. August 2016, mit dem ihm die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen entzogen wurde.

Der Kläger ist Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M und S. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft A… vom … November 2005 nahm der Kläger im August 2005 auf dem Gelände der Kultfabrik in A… ca. 1 g Kokaingemisch zu sich. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung gab der Kläger an, regelmäßig Kokain zu konsumieren. Die Beklagte ordnete daraufhin die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens an, das im Februar 2006 entgegen der Abstinenzbehauptung des Klägers einen regelmäßigen Kokainkonsum belegte. Mit Erklärung vom … Februar 2006, bei der Beklagten eingegangen am 2. März 2006, verzichtete der Kläger auf seine Fahrerlaubnis.

Im Dezember 2008 beantragte der Kläger die Umschreibung einer am … Juli 2007 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erfolgte im Januar 2009. Mit Schreiben vom Oktober 2009 übermittelte das Kraftfahrtbundesamt die Mitteilung der Stadtbehörde B…, wonach die im Jahr 2007 erteilte Fahrerlaubnis zurückgenommen wurde. Grund hierfür war nach der Begründung des Bescheids, dass dem Kläger nach den Angaben der örtlichen Ausländerpolizei in der Tschechischen Republik nur ein vorübergehender Aufenthalt vom … März 2007 – … April 2007 genehmigt worden sei. Der Bescheid wurde ausweislich der Postzustellungsurkunde einem tschechischen Vertreter bekannt gegeben, den der Kläger nach den Ausführungen des Bescheids im Fahrerlaubnisantrag als Vertreter benannt hatte.

Mit Schreiben vom 27. April 2010 (Bl. 68 d. A.) teilte die Beklagte den Kläger mit, dass die unter falschen Voraussetzungen erteilte deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B in einem kostenpflichtigen Verfahren zu entziehen sei. Mit Schreiben vom selben Tage (Bl. 71 d.A.) forderte sie den Kläger auf, binnen drei Monaten ab Zustellung des Schreibens ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen. Mit Schreiben vom 2. Ju[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv