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Rechtsanwälte Kotz GbR

Terrassen- und Balkonsanierung – Beschluss über die Verteilung der Kosten

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LG Frankfurt/Main – Az.: 2-13 S 20/22 – Urteil vom 15.12.2022

In dem Rechtsstreit hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 03.11.2022 für Recht erkannt:

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom 09.02.2022, Az. 2 C 672/21 (23) insoweit abgeändert, als die Klage auch hinsichtlich des Beschlusses unter TOP 3 vollständig abgewiesen worden ist. Der unter TOP 3 auf der Eigentümerversammlung … vom 31.07.2021 gefasste Beschluss über die Gesamt- und Einzelabrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2020 wird für ungültig erklärt, mit Ausnahme der Anpassung der Nachschüsse/Anpassung der Vorschüsse für die Erhaltungsrücklage.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf sowohl für die erste als auch die Berufungsinstanz auf bis 155.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin ist Mitglied der beklagten WEG und wendet sich mit ihrer Beschlussanfechtungsklage, soweit für die Berufung noch von Bedeutung, gegen den auf der Versammlung vom 31.07.2021 unter TOP 3 gefassten Beschluss über die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen für das Jahr 2020.

(Symbolfoto: RossHelen/Shutterstock.com)

Die Klägerin ist Sondereigentümerin einer Einheit mit Dachterrasse. Andere Einheiten verfügen über einen Balkon. Hinsichtlich der Regelungen in der Teilungserklärung wird auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. In der Versammlung vom 17.11.2019 hatten die Eigentümer mit Blick auf die Sanierung der Terrassen- und Balkongeländer zwei inzwischen bestandskräftige Beschlüsse gefasst. Der Beschluss zur laufenden Nummer 21 der Beschluss-Sammlung sieht die Beauftragung eines Angebots zur Sanierung der Dachterrasse (rund 86 lfm.) bei veranschlagten Kosten von insgesamt rund 66.000,00 Euro […]


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