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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ehrenamtliche Tätigkeit – Rechtslage

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Rechtliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt
In Deutschland üben unzählige Menschen ein Ehrenamt aus, ohne dass sich diese Menschen Gedanken über die rechtlichen Hintergründe dieser Tätigkeit machen. Der Hilfsgedanke für die gute Sache steht dabei eindeutig im Vordergrund, allerdings sollte das Wissen über die Rechtslage trotzdem vorhanden sein.

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Der Gesetzgeber definiert die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. das Engagement als gemeinnützige Tätigkeit, welche auf Freiwilligkeit basiert und sämtliche Tätigkeiten umfasst, welche dem Gemeinwohl zugutekommen. Es gibt aber zahlreiche unterschiedliche Definitionen für diese Tätigkeit. Der Kernpunkt liegt dabei auf dem Umstand, dass das Ehrenamt keine Vergütung für die geleistete Arbeit vorsieht.
Eine alte Bezeichnung
In Europa sind rund 100 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Dabei handelt es sich um Menschen, die freiwillig und ohne Absicht auf Entgelt eine Aufgabe übernehmen, die dem Gemeinwohl dient. (Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen handelt es sich bei dem Ehrenamt um eine Bezeichnung, welche keineswegs der Neuzeit entstammt. Bereits im alten Griechenland war die ehrenamtliche Tätigkeit für das Gemeinwohl bekannt. Im alten Griechenland war es vielmehr eine Frage des „guten Tons“. Gleichermaßen verhielt es sich auch im alten Rom, welches die Ämter als solche ja erdacht haben. Die Tätigkeit ohne Bezahlung war auch dort eine gute Sitte. Heutzutage in Deutschland wird vielmehr von der Freiwilligenarbeit oder auch dem bürgerschaftlichen Engagement gesprochen. Für gewöhnlich ist mit diesem Engagement ausdrücklich kein Amt öffentlicher Natur verbunden. Vielmehr sind ethische sowie auch politische Leitbilder die Grundbasis für diese Tätigkeit.
Welche Voraussetzungen müssen für das Ehrenamt erfüllt sein?
Ob eine Person auch tatsächlich für die jeweilige Organisation auf ehrenamtlicher Basis eine freiwillige Tätigkeit ausüben kann, hängt sehr stark davon ab, welche Statuten respektive Regeln diese Organisation für sich aufgestellt hat. Diejenige Person, welche die entsprechenden Talente sowie auch Fähigkeiten vorweisen kann, muss sich darüber im Klaren sein, dass für das Engagement im Zusammenhang mit der Aufgabe keine Bezahlung einhergeht. A[…]


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