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Wohngebäudeversicherung – Begriff der Grundstückseinfriedung

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OLG Dresden – Az.: 4 U 1400/17 – Beschluss vom 02.01.2018

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 16.01.2018 wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert des Verfahrens auf 28.653,32 EUR festzusetzen.
Gründe
I.

Die Klägerin macht Ansprüche aus einer bei der Beklagten gehaltenen Wohngebäudeversicherung für das Hausgrundstück B… Weg … in H…, Ortsteil R… geltend. Versichert sind nach 1.1.1 Abs. 2 der Leistungsbausteine Wohngebäudeversicherung u.a. „Einfriedungen (und zwar ausschließlich Zäune, Mauern, Hecken)“. Vom Versicherungsumfang umfasst ist der Erdfall und der Erdrutsch. Die Ortsgrenze des versicherten Grundstücks liegt auf einer Felskante hoch über einem Wanderweg. An dieser Felskante befindet sich bis zur Höhe des Grundstücksniveaus eine Trockenmauer. Auf der Trockenmauer befand sich ein Holzzaun. Die Trockenmauer senkte sich im Spätherbst 2015 an einigen Stellen ab, wodurch einzelne Steine und Felsbrocken auf den Wanderweg stürzten. Die Klägerin ließ eine Notsicherung ihrer Trockenbauer für 2.497,03 EUR brutto vornehmen und zahlte für Hangsicherungsmaßnahmen 11.227,35 €. Sie meint, die Trockenmauer sei als Einfriedung vom Versicherungsschutz umfasst. Es handele sich auch um ein versichertes Ereignis, da der Einsturz des Erdbodens und das Abrutschen von Gesteins- oder Erdmassen naturbedingt gewesen sei. Die Beklagte ist der Auffassung, die Trockenmauer habe ausschließlich Stützfunktion und stelle daher keine versicherte Einfriedung dar, weil sie nicht vor unbefugtem Betreten und unerwünschter Einsicht schütze. Es liege auch kein versichertes Ereignis vor.

(Symbolfoto: Victor Yarmolyuk/Shutterstock.com)

Das Landgericht Dresden hat die Klage mit Urteil vom 29.08.2017 – auf das wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird – abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, die die Auffassung vertritt, das Landgericht habe rechtsfehlerhaft die Trocke[…]


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