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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

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LG Berlin – Az.: 65 S 100/17 – Urteil vom 05.01.2018

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 25.01.2017 – 100 C 143/15 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter entsprechender Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 15.06.2016 wird die Beklagte verurteilt

1. folgende Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die von ihr bewohnte Wohnung in der … Straße 42 in … Berlin zu dulden:

1. Verlegung der Fernwärmeleitung einschließlich anschließender Verschließung n ach Leitungsverlegung; Stilllegung, Reinigung und Ausbrennung der vorhandenen Schornsteine; Demontage der vorhandenen Heizungen in der Wohnung einschließlich der vorhandenen Leitungen; Verlegung der neuen Leitungen sowie Anbindung der neuen Heizkörper an die Steigestränge mittels Heizungsleitungen; Verkleidung der Steigestränge mit Gipskartonschächten; Tapezierung der Gipskartonschächte mit Raufasertapete und Anstrich;

2. Anbringung eines Handtuchheizkörpers im Bad gemäß der Grundrisszeichnung als Anlage dieses Urteils;

3. Ausstattung der Heizkörper in der Wohnung mit Thermostatventilen und funkablesbaren Heizkostenverteilern;

4. Installation horizontaler Warmwasserleitungen auf Putz an der Kellerdecke und vertikaler Steigeleitungen; Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Steigeleitungen, anschließende Anarbeitung des durchbrochenen Mauerwerks an die Leitungen; Dämmung der vertikalen Steigeleitungen;

5. Einbau eines wandhängenden WC-Beckens, Einbau eines Unterputzspülkastens mit Drückerplatte und Wasser-Stopp-Funktion;

6. Einbau von wassersparenden Einhandmischbatterien mit Durchflussmengenbegrenzung am Waschtisch und an der Badewanne, Einbau einer Badewanne mit Styroporträger einschließlich Brauseset und Wandstange; Einbau einer wassersparenden Einhandmischbatterie mit Durchflussmengenbegrenzung an der Küchenspüle und deren Anschluss;

7. Schaffung eines Waschmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Geschirrspülmaschinenanschluss);

8. Einbau je eines funkfernablesbaren Kalt- und Warmwasserzählers im Installationsschacht;

9. Einbau von Ablüftern in Bad und Küche als Einzellüfter;

10. Verschluss der Deckendurchführung der Warmwasser- und Zirkulationsleitungen; Verschluss der Durchbrüche in den Wänden; Anbringung einer Trockenbaubekleidung an den horizontalen Warmwasser- und Abwasserle[…]


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