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Sturzunfall eines Motorradfahrers in Folge einer Notbremsung

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OLG München – Az.: 10 U 4018/16 – Urteil vom 12.01.2018

1. Auf die Berufung des Klägers vom 06.10.2016, soweit darüber nicht bereits durch Beschluss vom 02.03.2017 entschieden, wird das Endurteil des LG München II vom 26.08.2016 (Az. 13 O 2304/15) in Nr. I. und IV. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 2.476,68 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.026,68 € seit 21.02.2015 und aus weiteren 450 € seit 08.06.2015.

IV. Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagte zu 1) zu 16 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 67 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 1) zu 16 %.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Von den Kosten der Nebenintervention tragen 16 % die Beklagte zu 1) und 84 % die Nebenintervenientin.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird, soweit darüber nicht bereits durch Beschluss vom 02.03.2017 entschieden, zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 1) zu 7 %. Von den Kosten der Nebenintervention tragen die Beklagte zu 1) 7 % und die Nebenintervenientin 93 %.

3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (§§ 540 II, 313 a I 1 ZPO i. Verb. m. § 26 Nr. 8 EGZPO).

B.

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat, soweit darüber nicht bereits durch Beschluss vom 02.03.2017 entschieden, in der Sache teilweise Erfolg. Zu entscheiden war nach teilweiser Zurückweisung der Berufung durch Beschluss vom 02.03.2017 nur mehr über das Schmerzensgeld nebst Zinsen sowie die Verfahrenskosten.

(Symbolfoto: Ground Picture/Shutterstock.com)

I. Das Landgericht hat zu Unrecht einen Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld verneint. Nach Angaben des Klägers und seiner als Zeugin vernommenen Ehefrau stürzten beide beim streitgeg[…]


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