Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hinreichender Tatverdacht Ehemann bei Ehefrau des Fahrzeughalterin

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

AG Vaihingen/Enz – Az.: 2 OWi 25 Js 36850/22 – Beschluss vom 01.12.2022

In dem Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Vaihingen an der Enz durch den Richter am Amtsgericht pp. am 1. Dezember 2022 beschlossen:

Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen offensichtlich ungenügender Sachverhaltsaufklärung gemäß § 69 Abs. 5 OWiG an die Stadt Vaihingen/Enz zurückverwiesen.
Gründe:
Ein hinreichender Tatverdacht ergibt sich aus der Verfahrensakte offensichtlich nicht. Aus der Verfahrensakte ergibt sich nicht, warum die Bußgeldbehörde davon ausgeht, dass es sich bei der Fahrerin auf dem Beweisfoto (BI. 1) um die Betroffene handelt. Ein Lichtbild der Betroffenen befindet sich nicht in der Verfahrensakte. Alleine der Umstand, dass die Betroffene offensichtlich die Ehefrau des Fahrzeughalters ist, reicht für einen hinreichenden Tatverdacht sicherlich nicht aus.

 […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv