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Preisanpassungsklausel – Preiserhöhung bei Dauerverträgen

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Preiserhöhungen im Dauervertrag: was ist erlaubt, was nicht?
Sei es der Mobilfunktarif oder das Internet bis hin zum Strom, der Mensch wird in seinem Alltag stets mit den sogenannten Dauerverträgen konfrontiert. Diese Verträge verfügen zumeist über festgelegte Vertragskonditionen, allerdings sind auch in diesem Bereich Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies setzt allerdings voraus, dass die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vertraglich von dem Anbieter geschaffen wurden.

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Wenn im Zusammenhang mit einem Dauervertrag von dem Anbieter eine Preiserhöhung vorgenommen wurde, so bringt dies für den Kunden stets Nachteile mit sich. Dem reinen Grundsatz nach sind derartige Preiserhöhungen im Verlauf der Vertragszeit durchaus seitens des Anbieters möglich, allerdings muss auf jeden Fall eine sogenannte Preisanpassungsklausel in dem entsprechenden Vertrag schriftlich verankert werden. Überdies muss die Preiserhöhung auch als kostendeckende Maßnahme von dem Anbieter durchgeführt werden.
Das Wesen eines Dauervertrages
Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind möglich, wenn eine Preisanpassungsklausel im Vertrag verankert wurde, aber man hat als Kunde die Möglichkeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. (Symbolfoto: Andrii Spy_k/Shutterstock.com)

Im Leben des Menschen begegnen dem Menschen immer wieder aufs Neue die unterschiedlichsten Arten von Verträgen. Im Gegensatz zu klassischen Verträgen sind Dauerverträge jedoch auf einen sehr langen Zeitraum ausgelegt. Dementsprechend werden auch die Verträge mit unbefristeter Laufzeit ausdrücklich als Dauerverträge deklariert. In der gängigen Praxis handelt es sich dabei um Energieversorgungsverträge oder auch Internetversorgungsverträge.

Es gibt durchaus auch Dauerverträge, welche zu Vertragsbeginn auf eine ganz klar definierte Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Sobald sich diese Verträge jedoch ohne eine Interaktion eines Kunden, beispielsweise durch eine Kündigung, automatisch verlängern, werden diese Verträge ebenfalls ausdrücklich als Dauerverträge deklariert.
In welchen Fällen kann bei einem Dauervertrag die Preiserhöhung durchgeführt werden?
Dem reinen Grundsatz nach ist ein abgeschlossener Vertrag sowohl für den Kunden als auch für den […]


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