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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrlässiges Überqueren eines Bahnübergangs trotz Wartepflicht

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AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 264 Js 2364/17 – 366/17 – Urteil vom 30.01.2018

Der Betroffene wird fahrlässigen Überquerens eines Bahnübergangs trotz bestehender Wartepflicht mit Blinklicht und hierdurch erfolgter Sachbeschädigung zu einer Geldbuße von 200,00 EURO verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 20,00 EURO jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

Angewendete Vorschriften: §§ 19 Abs. II, 1 Abs. II, 49 StVO, 24, 25 StVG, 89b.2 BKat, 3 Abs. III, 4 Abs. I BKatV, 19 OWiG.
Gründe
Der Betroffene ist …[gekürzt]… Die Arbeitsstelle des Betroffenen ist nur wenige hundert Meter von seiner Wohnanschrift entfernt, gelegen an derselben Straße wie seine Wohnanschrift. Der Betroffene hat nach eigenen Angaben zwar ein eigenes Auto und fährt hiermit zur Arbeit. Er könnte jedoch seinen Arbeitsplatz nach seinen Angaben auch ohne das Auto fußläufig erreichen.

Der Betroffene ist im Fahreignungsregister wie folgt vorbelastet:

Am 09.09.2015 verhängte der Ennepe/Ruhr-Kreis gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 80,00 EURO (Rechtskraft: 02.10.2015).

(Symbolfoto: Peeradontax/Shutterstock.com)

Am 18.07.2017 (Rechtskraft: 03.08.2017) verurteilte das Amtsgericht Lünen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 120,00 EURO (Die Tat war begangen worden am 12.12.2016). Der Bußgeldbescheid war am 10.01.2017 erlassen worden.

Am 29.06.2017 befuhr der Betroffene gegen 15:30 Uhr in Dortmund mit einem BMW-PKW mit dem amtlichen Kennzeichen AA-AA 111 als Fahrzeugführer gemeinsam mit dem Beifahrer B die Speicherstraße in Höhe Hausnummer 23. An dieser Stelle kreuzt ein unbesc[…]


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