VG München – Az.: M 1 SN 22.5051 – Beschluss vom 23.12.2022
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten über einen Änderungsbescheid zu einer Baugenehmigung für eine Kinderkrippe samt Errichtung einer Zufahrt mit Stellplätzen, mit dem die Antragsgegnerin eine Änderung der Zufahrt, der Situierung der Stellplätze und der naturschutzrechtlichen Auflagen verbeschieden hat.
Der Antragsteller ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft A.straße 3a und 3b („WEG“), wobei ihm das Sondereigentum an der im süd-westlichen Teil des 1. OG der A.straße 3a gelegenen Wohnung Nr. 34 zusteht. Die Mehrfamilienhäuser A.straße 3a und 3b befinden sich auf FlNr. 16/235 Gem. …. Nordwestlich befindet sich das Grundstück FlNr. 461 Gem. …, in dessen nördlichen Bereich sich bereits ein Kindergarten befindet, der über die nördlich gelegene K.straße erschlossen ist. Westlich befindet sich das Grundstück FlNr. 462 Gem. …, auf dem sich eine öffentliche Grünanlage mit Rad- und Fußgängerweg befindet. Ein Bebauungsplan existiert für die Vorhabengrundstücke nicht. Anhand des unter www.googlemaps.de verfügbaren Satellitenbilds und der dort hinterlegen Einträge befindet sich nordwestlich der FlNr. 261 Gem. … ein Schulzentrum mit Grund- und Mittelschule, sowie weiter westlich eine Bibliothek und eine Postfiliale. Östlich befindet sich ein Wohngebiet, südöstlich schließen die beiden Wohngebäude der WEG an. Südlich davon befindet sich ein Discounter mit großem Parkplatz.
Mit Baugenehmigungsbescheid vom 20. April 2022 genehmigte das Bauamt der Antragsgegnerin der Antragsgegnerin die Errichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe auf der nördlich gelegenen FlNr. 461/Teilfläche Gem. … inklusive Errichtung von 17 Stellplätzen und einer Zufahrt auf FlNr. 462 Gem. …. Auflage 28 lautet wie folgt: „Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt, wie im Eingabeplan „Stellplatznachweis“ vom 22.03.2022 dargestellt, über die an das Baugrundstück angrenzende Waldparkfläche. (…) Die endgültige Ausbauplanung ist mit der Stadt … – SG Bautechnik und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts M… abzustimmen. Die Baugenehmigung wird daher vorbehaltlich der Auflagen, die sich aus dieser Abstimmung ergeben, erteilt.“ Gemäß der Betriebsbeschreibung vom 19. November 2021, welche gemäß Auflage 27 Bestandteil der Baugenehmigung ist, umfasst die Kinderkrippe […]