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Beleidigung im Straßenverkehr – Strafen

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Beleidigungen im Straßenverkehr: die wichtigsten Fakten.
Wer kennt es nicht? Der eigene Puls rast, die Hände werden feucht und das Herz klopft bis zum Hals. Beleidigungen im Straßenverkehr sind nicht nur eine große Belastung für die Psyche, sondern können auch teuer werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Beleidigungen wirklich strafrechtlich relevant sind und was Sie unternehmen können, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden. Ebenso erfahren Sie als Richtwert, welche beliebte Beleidigung bereits in welcher Höhe geahndet wurde.
Aggressiver Verkehr: die Folgen von Beleidigungen und Nötigungen!
Die meisten Autofahrer in Deutschland werden bestätigen können, dass sich die alltägliche Stimmung im Straßenverkehr massiv verschärft hat. Oftmals reichen bereits Kleinigkeiten dafür aus, dass sich Autofahrer wüste Beschimpfungen gegenseitig an den Kopf werfen. Verkehrsteilnehmer drängeln, sie bedrängen einander und reagieren höchst aggressiv. Hierbei wird nicht selten der Umstand vergessen, dass Beleidigungen oder auch Nötigungen gleichsam im Straßenverkehr von dem deutschen Gesetzgeber nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Straftat im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB)
Der Mittelfinger im Straßenverkehr ist einer der beliebtesten Beleidigungen unter Autofahrern. Welche Strafen sind für solche oder ähnliche Beleidigungen unter Verkehrsteilnehmern vorgesehen? (Symbolfoto: F8 studio/Shutterstock.com)

Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Straftat im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB), welche hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Sollte die Aggressivität sogar in Handgreiflichkeiten münden, so kann dies eine Maximalfreiheitsstrafe von zwei Jahren nach sich ziehen. Fallbeispiele hierfür gibt es bedauerlicherweise zur Genüge, so musste etwa ein Autofahrer für eine Beleidigung in Verbindung mit einer Nötigung schon einmal 1.600 EUR Strafe zahlen und ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang jedoch der Umstand, dass der Gesetzgeber für verbale Entgleisungen sowie auch deftige Gesten keinen vereinheitlichten Strafenkatalog vorsieht. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des Strafbetrages in Tagessätzen. Hierbei handelt e[…]


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